Das Pferderecht stellt keinen eigenständigen Rechtsbereich dar. Jedoch ist kennzeichnend, dass Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Tierschutzrecht und auch weitere Vorschriften das Pferderecht prägen und regeln. Man kann somit von einem mannigfaltigen und breit gefächerten Spezialgebiet sprechen.
Dieser Rechtsbereich regelt Situationen und Fragen, in denen es zu einer Berührung mit dem Lebewesen Pferd kommt, bspw. beim Pferdekauf. Hier entstehen häufig erst nach dem Kauf Mängel bzw. werden diese erst nach dem Kauf sichtbar. Des Weiteren ist aber auch darauf zu achten, welche Punkte explizit im Kaufvertrag eines Pferdes genannt und niedergeschrieben werden sollten.
Auch Schadensersatz bei Unfällen und die hinzukommende Haftung des Tierhalters oder anderer mit Pferd in Berührung kommende Person werden durch das Pferderecht geregelt.
Das Pferderecht beinhaltet auch die rechtliche Regelung zu möglichen Verträgen, wie es Einstellerverträge, Beritt- und Kommissionsverträge sind.
Es kann aber auch häufig zu Rechtsproblematiken im Bereich der Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers und möglichen Folgen bzw. Schäden kommen. Gerade im Fall eines Schadens durch ein oder bei einem Pferd sind die Schäden überwiegend verhältnismäßig hoch.
Im Pferderecht ist jedoch zu beachten, dass Pferde im Sinne des Gesetzes zwar Tiere als solche sind, aber dennoch gem. § 90a BGB die Vorschriften über Sachen Anwendung finden. Demzufolge kann man den Kauf eines Pferdes mit einem Autokauf rechtlich gleichsetzen.
Diese Seite soll Ihnen helfen, dass Pferderecht in seinen Grundzügen zu verstehen und welche Besonderheiten für Personen, die mit Pferden in Berührung kommen, zu beachten sind.